Was war in der dreizehnten Woche wichtig?

Rund um die Johanneskirche
Bildrechte Martin Dubberke

Kirchenvorstand

Am Dienstag tagte der Kirchenvorstand. In dieser Sitzung haben wir noch einmal über die Zukunft unseres Grundstücks in Garmisch gesprochen. Dort wo heute das Gemeindehaus steht, sollten ja acht kleine Appartements entstehen, was durch die Insolvenz des Partners sich dann zerschlagen hat. Wir werden nun in der nächsten Sitzung des Kirchenvorstands ein erstes Gespräch mit einem möglichen anderen Partner führen, in dem wir uns erst einmal ein wenig beschnuppern werden.

Gleichzeitig haben wir in dieser Sitzung auch beschlossen, für die Pfarrhäuser in Partenkirchen, Garmisch und Grainau sowie unser Miethaus im Gamsangerweg Energieausweise erstellen zu lassen. Sobald diese erstellt worden sind, werden wir auch wissen, wo wir gegebenenfalls noch einmal Maßnahmen ergreifen müssen, um auch hier den Zielen des Grünen Gockels gerecht zu werden, aber nicht nur den Zielen des Grünen Gockels wollen wir gerecht werden, sondern auch verantwortlich mit den Ressourcen unserer Schöpfung umgehen.

Und damit komme ich zum nächsten Thema. Im Mai 2025 findet das nächste Überwachungs-Audit für den Grünen Gockel statt. Der Umweltausschuss unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Klaus Schäfer und Uli Lorenz ist hier schon mitten in der Vorbereitung. Hier werden auch noch im Vorfeld vorbereitende Gespräche mit den beiden mir als Vorsitzenden des Kirchenvorstands sowie Carina Benning-Heufelder (Stellv. Vorsitzende des KV & Vertrauensfrau) und Michael Koepke (Stellv. Vertrauensmann) geführt.

Pfr. Martin Dubberke

Auslage Haushalt 2025

Ab Montag, den 31. März liegt für eine Woche bis zum 7. April 2025 während der Öffnungszeiten des Pfarramts der Haushaltsplan 2025 zur Einsicht aus. Der Haushalt bildet die Grundlage für das Wirtschaften einer kirchlichen Körperschaft. Er dient im Rahmen der vorgegebenen Ziele für die inhaltliche Arbeit der Feststellung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben voraussichtlich notwendig sein wird. Zusammen mit der Jahresrechnung ist er für die Verwaltung einer Kirchengemeinde das wichtigste Planungsinstrument.

In der Zeit vom 31. März bis zum 7. April haben alle Gemeindemitglieder die Möglichkeit, sich zu informieren, für welche Zwecke die Gelder der Kirchengemeinde verwendet werden sollen. Sie haben die Möglichkeit, Einwände zu erheben, über die dann der Kirchenvorstand beraten muss [§72 KGO]. Dies zeigt: Unsere Kirche hat gläserne Taschen und zeichnet sich zudem durch eine demokratische Beteiligungskultur aus!