Das Barett ist aus der Mode gekommen, zumindest im Pfarrberuf. Beim Militär oder der Polizei ist das Barett nach wie vor aktiver Teil der Uniform. Und eigentlich ist das Barett auch Teil der pfarramtlichen Dienstkleidung, also des Talars, der ja als Dienstkleidung durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen eingeführt wurde. Ich kenne heute kaum noch Kollegen oder gar Kolleginnen, die ein Barett besitzen oder tragen. Ich habe meines damals von meinem Konfirmationspfarrer geerbt. Dafür bin ich ihm ewig dankbar, denn, wenn es im Winter auf den Friedhof geht, ist für mich die Kleiderfrage verlässlich geklärt. Alle anderen frieren am Kopf, weil ihnen einfach das richtige Kleidungsstück fehlt. Aber was ist nun ein Barett und warum gibt es das und warum ist es aus der Mode gekommen? Ziemlich viele Fragen, aber denen gehe ich jetzt mal nach.
Das Barett ist gewissermaßen das Pendant zum Birett in der römisch-katholischen Kirche. Im Mittelalter bedeutete die Überreichung des Biretts die Übertragung einer kirchlichen Pfründe. Gleichzeitig weist die Farbe des Biretts auf Rang hin. Auch die Farbe der Quaste ist ein Hinweis auf den Rang. Bei uns in der evangelischen Kirche ist das mit der Farbe – wie fast immer – sehr einfach. Sie ist immer Schwarz.
Ich besitze ein sogenanntes Luther-Barett, das rund und aus schwarzem Samt ist und keine Quaste hat. In der Sakristei unserer Johanneskirche finden sich noch ein paar alte bayerische Exemplare, die ein wenig, wie die Barette der Richter aussehen.
Also, das Barett ist Bestandteil der Amtstracht. Wenn das so ist, warum trägt man das Barett dann nicht in der Kirche? Weil es eine Kopfbedeckung ist. Wir erinnern uns: Paulus hat in seinem ersten Brief an die Korinther geschrieben, dass, wenn ein Mann prophetisch redet oder betet und dabei sein Haupt bedeckt, er sein Haupt entehrt. Gleichzeitig sind Kopfbedeckungen bei Männern auch Herrschaftssymbole gewesen. Und da Gott eben Gott ist und damit der Höchste, nimmt Mann den Hut in der Kirche ab.
Das Barett hat keine liturgische Funktion und weist auch nicht auf die hierarchische Position der Pfarrperson hin. Aber, im Freien vervollkommnet das Barett die Amtstracht und ist der einzig nach dem Pfarrdienstrecht erlaubte Schutz des Kopfes vor der Winterkälte.
Pfr. Martin Dubberke