KIRCHENAUSSTATTUNG - Folge 33 - Die Kirchenbank

Kirchengestühl - Die Kirchenbank
Bildrechte Martin Dubberke

Wie kam die Kirchenbank in die Kirche? – Die ersten kirchlichen Sitzmöbel waren im Mittelalter ausschließlich für hohe kirchliche Würdenträger und die Priester vorgesehen. Das Kirchenvolk musste stehen. Im Laufe der Reformation kam dann in Deutschlang das sogenannte Laien-Gestühl auf. Da durch die Reformation die Predigt eine hervorgehobene Bedeutung im Gottesdienst bekam, sollte sich das Kirchenvolk auf die Predigt konzentrieren können, was im Sitzen besser möglich sein sollte als im Stehen, zumal damals so eine Predigt auch schon mal eine Stunde dauern konnte. Außerdem konnte sich nun der Gläubige im Sitzen auch besser auf sein Gebet konzentrieren. Natürlich waren auch schon damals die Kirchenbänke nicht bequem, und sie sollten es auch nicht sein. Wir alle tun uns auch heute noch schwer, wenn wir verwöhnt von ergonomischen Stühlen und Sesseln uns auf der harten Realität einer Kirchenbank wiederfinden. Die Härte und Unbequemlichkeit hatten aber System: Du solltest während der Predigt natürlich nicht einschlafen. Im oberfränkischen Untersiemau hat man mal 2019 temporär die Kirchenbänke mit Sesseln und Sofas ergänzt. Die Sitzmöbel stellte damals ein Polstermöbelhersteller zur Verfügung. Auch in der Münchner Christuskirche gibt es in einem Seitenschiff Sofas und Sessel und dazu auch noch einen Kaffeeautomaten.

Nebenbei gesagt, bei der Einführung des Kirchengestühls für das katholische Kirchenvolk waren einige bayrische Pfarreien Vorreiter, so dass das Kirchengestühl für die Gemeinde sich mehr und mehr allgemein durchsetzte.

Allerdings – und das kann man in einem Lehrbuch für Möbelschreiner von 1892 nachlesen – unterscheiden sich katholische Kirchenbänke von evangelischen Kirchenbänken, was den unterschiedlichen liturgischen Anforderungen geschuldet ist. So wird eine prostestantische Bank mit einer Höhe von 100 cm angegeben und eine katholische mit 80 bis 90 cm, da man sich in einem katholischen Gottesdienst auch hinkniet und so die Bänke auch ein Knie-Brett haben.

Wer nun aber glaubt, dass man so wie heute, einfach in die Kirche gegangen ist und sich einen Platz ausgesucht hat, der irrt. Für einen Sitzplatz in der Kirche musste man zahlen.

Ein besonders schönes Beispiel dafür ist hier das „Stuhlregister von 1790“ der evangelischen Gemeinde Leidhecken in Hessen. Dieses Stuhlregister dokumentiert die Vergabe von Sitzplätzen gegen Gebühr. Damit wurden die Sitzplätze in einer Kirche zugleich auch zu einer Einnahmequelle und natürlich staffelten sich die Preise nach Sicht- und Hörqualität. Wer weiter vorne sitzen wollte, musste mehr zahlen. Man konnte sich auch einen solchen Platz kaufen. Manche sollen sogar ihre Plätze untervermietet haben. Und natürlich wurden diese Plätze auch vererbt. In Kirchen mit einem alten Gestühl kann man das noch sehr gut nachvollziehen, weil da zum Teil noch die Namensschilder in den Bankreihen angebracht sind. In Bayern fand diese Praxis 1844 ein Ende, weil der Bayerische Staat dann die sogenannte Grundsteuer einführte.

Unabhängig von konfessionellen Unterschieden wurde 1936 in Bayern die allgemeine Abschaffung der Namensbeschilderung beschlossen. Damit wurde die Beschilderung der Kirchenstühle mit dem Namen des Inhabers abgeschafft, womit man zum einen die bestehenden Besitzstrukturen aufgebrochen hat und zum anderen aber auch einen gleichberechtigten Zugang zum Gottesdienst ermöglicht hat, der den gemeinschaftlichen Charakter der Kirche als Versammlungsort der Gemeinde zu stärken sollte. Und schließlich wollte man auf diese Weise vermeiden, dass vor allem Zugezogene oder finanziell weniger starke Gemeindemitglieder durch die alte Praxis benachteiligt wurden.

Pfr. Martin Dubberke